Destillative Alkoholbestimmung

Laut Gesetz muss auf dem Etikett der Alkoholgehalt in %vol angegeben werden. Es wird nur eine Abweichung von ± 0,3 %vol toleriert. Eine genaue Alkoholbestimmung von Wein und Spirituosen ist daher unbedingt notwendig.

Man unterscheidet je nach dem Extraktgehalt des alkoholischen Getränks zwei Methoden:

- Alkoholbestimmung in extraktfreien Flüssigkeiten d. h. in ungezuckerten Destillaten (Alkohol-Wasser-Mischung).

In extraktfreien Flüssigkeiten kann der Alkoholgehalt direkt mit einem Alkoholometer bestimmt werden.

- Alkoholbestimmung in extrakthaltigen Flüssigkeiten d. h. in gezuckerten Destillaten, Likören, Weinen, Mosten, Maischen und Bier.

Zur Alkoholbestimmung in extrakthaltigen Flüssigkeiten muss eine Destillation durchgeführt werden. Dazu wird eine Probe der zu untersuchenden Flüssigkeit destilliert. Der Alkoholgehalt des Destillats wird mit einem Alkoholometer bestimmt und der Alkoholgehalt der extrakthaltigen Flüssigkeit berechnet.

Destillative Alkoholbestimmung mit dem Vinoquant 2, Bierdest 2, Vinoquant 3 oder Bierdest 1.

Vinoquant 3

Vinoquant 2

Autodest 10 (Destille

aus Vinoquant 2)

Bierdest 1

Bierdest 2

 
Home Startseite