Laut Gesetz muss auf dem Etikett der Alkoholgehalt in %vol angegeben werden. Es
wird nur eine Abweichung von ± 0,3 %vol toleriert. Eine genaue Alkoholbestimmung von Wein und Spirituosen ist daher unbedingt notwendig.
Man unterscheidet je nach dem Extraktgehalt des alkoholischen Getränks zwei
Methoden:
- Alkoholbestimmung in extraktfreien Flüssigkeiten d. h. in ungezuckerten Destillaten (Alkohol-Wasser-Mischung).
In extraktfreien Flüssigkeiten kann der Alkoholgehalt direkt mit einem
Alkoholometer bestimmt
werden.
- Alkoholbestimmung in extrakthaltigen Flüssigkeiten d. h. in gezuckerten Destillaten, Likören, Weinen, Mosten,
Maischen und Bier.
Zur Alkoholbestimmung in extrakthaltigen Flüssigkeiten muss eine Destillation durchgeführt werden. Dazu wird eine Probe der zu
untersuchenden Flüssigkeit destilliert. Der Alkoholgehalt des Destillats wird
mit einem Alkoholometer bestimmt und der Alkoholgehalt der extrakthaltigen Flüssigkeit
berechnet.
Destillative Alkoholbestimmung mit dem
Vinoquant 2, Bierdest 2, Vinoquant 3 oder Bierdest 1.
Vinoquant 3 |
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Vinoquant 2 |
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Autodest 10 (Destille aus Vinoquant 2) |
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Bierdest 1 |
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Bierdest 2 |
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